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1. Allgemeines und Geltungsbereich
Für den Geschäftsbereich zwischen uns als Lieferfirma und dem Besteller gelten
ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen, sofern vom Besteller nicht
unverzüglich nach Erhalt dieser Bedingungen schriftlich Einspruch erhoben wird.
Sie gehen in jedem Fall etwaigen anders lautenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Bestellers vor, ausser diese würden von uns
ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Bis zu einer gegenteiligen schriftlichen
Vereinbarung gelten diese Bedingungen für den gesamten Geschäftsverkehr der
Parteien, auch wenn bei einer einzelnen Auftragserteilung im Rahmen einer
bestehenden Geschäftsverbindung darauf nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen
wird. Beschränkungen in der Belieferung und Verwendung unserer Ware, die wir
dem Besteller auferlegen, sind von diesem Dritten zu überbinden, an den unsere
Ware weitergegeben wird. Eventuelle Lieferbeschränkungen, welche wir selbst
gegenüber unseren Lieferanten sowie schweizerischen oder ausländischen Behörden
eingehen müssen, gehen auf den Besteller unserer Ware über und sind von diesem
einzuhalten. Bei Weitergabe dieser Ware durch den Besteller an einen Dritten
sind solche Lieferbeschränkungen diesem wiederum zu überbinden.
2. Offerten
Unsere Offerten sind vertraulicher Natur und dürfen nur solchen Personen zur
Einsicht überlassen werden, die unsere Offerten tatsächlich bearbeiten.
3. Preise
Unsere offerierten Preise gelten ab Zürich ohne Verpackung und Porto.
Preisangaben auf Preislisten und Prospekten sind unverbindlich. Die Annahme und
Ausführung von Aufträgen kann bei Zweifeln an der Bonität des Bestellers
jederzeit von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
Sollten sich im Laufe der Auftragsabwicklung durch zusätzliche fiskalische
Belastung oder Zollerhöhungen Änderungen ergeben, behalten wir uns eine
entsprechende Preisanpassung vor.
4. Lieferfrist
Wir werden immer bemüht sein, die von uns genannten und sorgfältig berechneten
Lieferfristen auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten
einzuhalten, doch können wir dafür keine rechtliche Gewährleistung übernehmen.
Die Einhaltung der Lieferfristen setzt auch voraus, dass der Besteller seine
allfälligen Obliegenheiten, wie z. B. die Bekanntgabe von Spezifikationen,
seinerseits fristgerecht erfüllt. Kommt der Besteller seinen Pflichten
gegenüber uns nicht nach, so sind wir berechtigt; die Lieferung zu unterbrechen
und für unsere Aufwendung Abschlagszahlungen zu verlangen.
5. Verpackung und Versand
Die Verpackung erfolgt mit aller Sorgfalt. Die Verpackung wird zusammen mit den
Transportkosten (Postporti, Frachtkosten aller Art) in Rechnung gestellt.
Reklamationen sind spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich
anzubringen.
6. Zahlungsbedingungen
Die Fakturbeträge sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum und ohne
irgendwelche Abzüge zu bezahlen. Reklamationen können nur innerhalb 8 Werktagen
entgegengenommen werden. Jede Verrechnung ist unzulässig. Mit unbenutztem
Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug ein. Der Verzugszins entspricht dem
banküblichen Zinssatz für Kontokorrentkredite zuzüglich 2% pro Jahr. Bei
Zahlungen mit Wechseln sind wir berechtigt, die banküblichen Diskontspesen in
Rechnung zu stellen. Checks und Wechsel gelten erst mit deren Einlösung als
Zahlung.
7. Eigentumsvorbehalt
An allen verkauften Waren behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises das Eigentumsrecht vor. Wir sind berechtigt, die Eintragung des
Eigentumsvorbehaltes bei der zuständigen Amtsstelle auf Kosten des Bestellers
zu verlangen.
8. Garantie und Haftung
Unsere Garantie erstreckt sich auf alle innerhalb der vereinbarten
Garantiefrist auftretenden Mängel, sofern diese nachweisbar ihre Ursache in
schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben. Unsere Haftung
beschränkt sich jedoch nach unserer Wahl auf Reparatur, auf Ersatz oder auf
Vergütung des Fakturwertes der mangelhaften Ware. Jede weitere Gewährleistung,
insbesondere auch die Haftung für Kosten der Demontage oder Neumontage sowie
für irgendwelche Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferte
Ware selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entstehen, wird abgelehnt. Sofern
nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die von uns gewährte Garantiefrist 12
Monate ab dem Tag, an dem die Ware unser Haus verlässt. Erfüllungsort ist
Zürich. Die mangelhafte Ware ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, uns
zur Instandstellung zuzustellen. Änderungen oder Instandstellungen, die ohne
unsere schriftliche Zustimmung erfolgen oder die Nichteinhaltung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen heben unsere Gewährleistungspflicht auf.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Zürich und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
Anwendbar ist schweizerisches Recht.
Zürich, 1. Mai 2004 (ersetzt alle früheren Ausgaben)