nEt-E GmbH
AGB
Adresse
nEt-E GmbH
Räffelstrasse 25
8045 Zürich
Fon +41 43 344 34 00
Fax +41 43 344 34 01
Email info@net-e.ch

Hotline 0900 344 900
(CHF 3.80/Min., aus dem Festnetz)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der nEt-E GmbH
Die AGB sind auch im PDF Format vorhanden.
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1. Allgemeines und Geltungsbereich
Für den Geschäftsbereich zwischen uns als Lieferfirma und dem Besteller gelten ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen, sofern vom Besteller nicht unverzüglich nach Erhalt dieser Bedingungen schriftlich Einspruch erhoben wird. Sie gehen in jedem Fall etwaigen anders lautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers vor, ausser diese würden von uns ausdrücklich schriftlich akzeptiert. Bis zu einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung gelten diese Bedingungen für den gesamten Geschäftsverkehr der Parteien, auch wenn bei einer einzelnen Auftragserteilung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung darauf nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird. Beschränkungen in der Belieferung und Verwendung unserer Ware, die wir dem Besteller auferlegen, sind von diesem Dritten zu überbinden, an den unsere Ware weitergegeben wird. Eventuelle Lieferbeschränkungen, welche wir selbst gegenüber unseren Lieferanten sowie schweizerischen oder ausländischen Behörden eingehen müssen, gehen auf den Besteller unserer Ware über und sind von diesem einzuhalten. Bei Weitergabe dieser Ware durch den Besteller an einen Dritten sind solche Lieferbeschränkungen diesem wiederum zu überbinden.

2. Offerten
Unsere Offerten sind vertraulicher Natur und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, die unsere Offerten tatsächlich bearbeiten.

3. Preise
Unsere offerierten Preise gelten ab Zürich ohne Verpackung und Porto. Preisangaben auf Preislisten und Prospekten sind unverbindlich. Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann bei Zweifeln an der Bonität des Bestellers jederzeit von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden. Sollten sich im Laufe der Auftragsabwicklung durch zusätzliche fiskalische Belastung oder Zollerhöhungen Änderungen ergeben, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.

4. Lieferfrist
Wir werden immer bemüht sein, die von uns genannten und sorgfältig berechneten Lieferfristen auch bei Auftreten von nicht vorauszusehenden Schwierigkeiten einzuhalten, doch können wir dafür keine rechtliche Gewährleistung übernehmen. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt auch voraus, dass der Besteller seine allfälligen Obliegenheiten, wie z. B. die Bekanntgabe von Spezifikationen, seinerseits fristgerecht erfüllt. Kommt der Besteller seinen Pflichten gegenüber uns nicht nach, so sind wir berechtigt; die Lieferung zu unterbrechen und für unsere Aufwendung Abschlagszahlungen zu verlangen.

5. Verpackung und Versand
Die Verpackung erfolgt mit aller Sorgfalt. Die Verpackung wird zusammen mit den Transportkosten (Postporti, Frachtkosten aller Art) in Rechnung gestellt. Reklamationen sind spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich anzubringen.

6. Zahlungsbedingungen
Die Fakturbeträge sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum und ohne irgendwelche Abzüge zu bezahlen. Reklamationen können nur innerhalb 8 Werktagen entgegengenommen werden. Jede Verrechnung ist unzulässig. Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug ein. Der Verzugszins entspricht dem banküblichen Zinssatz für Kontokorrentkredite zuzüglich 2% pro Jahr. Bei Zahlungen mit Wechseln sind wir berechtigt, die banküblichen Diskontspesen in Rechnung zu stellen. Checks und Wechsel gelten erst mit deren Einlösung als Zahlung.

7. Eigentumsvorbehalt
An allen verkauften Waren behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises das Eigentumsrecht vor. Wir sind berechtigt, die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes bei der zuständigen Amtsstelle auf Kosten des Bestellers zu verlangen.

8. Garantie und Haftung
Unsere Garantie erstreckt sich auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist auftretenden Mängel, sofern diese nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben. Unsere Haftung beschränkt sich jedoch nach unserer Wahl auf Reparatur, auf Ersatz oder auf Vergütung des Fakturwertes der mangelhaften Ware. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere auch die Haftung für Kosten der Demontage oder Neumontage sowie für irgendwelche Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferte Ware selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entstehen, wird abgelehnt. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die von uns gewährte Garantiefrist 12 Monate ab dem Tag, an dem die Ware unser Haus verlässt. Erfüllungsort ist Zürich. Die mangelhafte Ware ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, uns zur Instandstellung zuzustellen. Änderungen oder Instandstellungen, die ohne unsere schriftliche Zustimmung erfolgen oder die Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen heben unsere Gewährleistungspflicht auf.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Zürich und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Anwendbar ist schweizerisches Recht.

Zürich, 1. Mai 2004 (ersetzt alle früheren Ausgaben)

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